Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden; diese vertreten den Verein jeweils einzeln. Deren Vertretung ist in der Weise beschränkt, dass zu Grundstücksgeschäften und zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen muss. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR ist ein Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Steve Kölzow
Rostock
Vorstand
Dirk Tröbs
Rostock
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Erwerb der Mitgliedschaft, sowie Datenschutz und Persönlichkeitsrecht), 15 (Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung), 16 (Mitgliedervollversammlung), 19 (Gesamtvorstand) und 28 (Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Beendigung der Mitgliedschaft), 15 (Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung), 16 (Mitgliedervollversammlung), 19 (Gesamtvorstand), 20 (Wahl der Vorstände) und 27 (Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmung) beschlossen. § 23 der bisherigen Satzung wurde ersatzlos gestrichen, damit rücken die nachfolgenden §§ auf.
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 20 (Wahl der Vorstände) und § 27 (Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.