Handelsregister · HRB 25243
Chronologischer Auszug
FreiZeitMöbel FZM GmbH · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) FreiZeitMöbel FZM GmH b) Wuppertal Geschäftsanschrift: Friedensstraße 62, 42349 Wuppertal c) Der Handel sowie der Import und Export mit Gartenmöbeln aller Art sowie Zelten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Mertens, Dirk, Wuppertal, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2013 | a) 25.09.2013 Sennekamp | |
| 2 | a) Firmenname von Amts wegen berichtigt in: FreiZeitMöbel FZM GmbH b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohlenscheidter Straße 43, 42349 Wuppertal | a) 17.03.2014 Sennekamp | ||||
| 3 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauptstr. 56, 42349 Wuppertal | a) 15.02.2016 Winkel | ||||
| 4 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauptstr. 38, 42349 Wuppertal | a) 26.11.2018 Winkel | ||||
| 5 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauptstraße 80c, 42349 Wuppertal | a) 06.12.2022 Milles | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (507 IN 63/24) vom 15.03.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind . | a) 21.03.2024 Aydin |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.