Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB wird gebildet aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einem Beisitzer. Alle geschäftsführenden Vorstandsmitglieder müssen volljährig sein. Zur Vertretung des Vereins ist die Mitwirkung von mindestens drei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich.
Tag der ersten Eintragung: 23.03.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 503 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 21.03.2006.
Satzung
Satzung vom 15.01.1976 zuletzt geändert am 09.05.1989
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.