Handelsregister · VR 310341

Chronologischer Auszug

Freizeitclub Biegelkicker Erdmannhausen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freizeitclub Biegelkicker Erdmannhausen e.V.

b)
Erdmannhausen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Beide sind je
einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des
Vorstands ist weiter insoweit beschränkt, daß er beim
Erwerb, bei Veräußerung und bei Belastung von
Grundstücken der Zustimmund der
Mitgliederversammlung bedarf. Für den Abschluss von
Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1000,00
EURO belasten, ist die Zustimmung des
Gesamtvorstandes erforderlich. Für Rechtsgeschäfte,
die den Verein mit mehr als 2500,00 EURO belasten,
braucht der Vorstand die Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Insoweit ist die
Vertretungsmacht des Vorstandes beschränkt.

b)
1. Vorsitzender:
Wagner, Harald, Werkzeugmacher, Erdmannhausen
2. Vorsitzender:
Harton, Gerhard, Schauwerbegestalter, Erdmannhausen
a)
Verein
Satzung vom 29.11.1987 zuletzt geändert am 09.03.2006
a)
09.12.2014
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
02.02.1988
Satzung:
Sonderband
Blatt 27/28, 50, 62
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Beide sind je
einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit
beschränkt, dass er beim Erwerb, bei Veräußerung und
bei Belastung von Grundstücken der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedarf.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den
Verein mit mehr als 2.000,00 EURO belasten, ist die
Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als
3.000,00 EURO belasten, braucht der Vorstand die
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.06.2023
Kramer

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 73
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Löffler, Celina, Riedlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Harton, Gerhard, Schauwerbegestalter, Erdmannhausen
a)
04.06.2024
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.