Handelsregister · VR 310341
Chronologischer Auszug
Freizeitclub Biegelkicker Erdmannhausen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freizeitclub Biegelkicker Erdmannhausen e.V. b) Erdmannhausen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Beide sind je einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist weiter insoweit beschränkt, daß er beim Erwerb, bei Veräußerung und bei Belastung von Grundstücken der Zustimmund der Mitgliederversammlung bedarf. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1000,00 EURO belasten, ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 2500,00 EURO belasten, braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Insoweit ist die Vertretungsmacht des Vorstandes beschränkt. b) 1. Vorsitzender: Wagner, Harald, Werkzeugmacher, Erdmannhausen 2. Vorsitzender: Harton, Gerhard, Schauwerbegestalter, Erdmannhausen | a) Verein Satzung vom 29.11.1987 zuletzt geändert am 09.03.2006 | a) 09.12.2014 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.12.2014. Tag der ersten Eintragung: 02.02.1988 Satzung: Sonderband Blatt 27/28, 50, 62 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Beide sind je einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit beschränkt, dass er beim Erwerb, bei Veräußerung und bei Belastung von Grundstücken der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,00 EURO belasten, ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 3.000,00 EURO belasten, braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 07.06.2023 Kramer b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 73 | |
| 3 | b) Bestellt als 2. Vorsitzende: Löffler, Celina, Riedlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Harton, Gerhard, Schauwerbegestalter, Erdmannhausen | a) 04.06.2024 Schneider |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.