Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Gerichtlich wird der Verein vom 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Außergerichtlich gilt diese Vertretungsregelung bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 500,00 EURO.
Tag der ersten Eintragung: 14.03.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 12, 13 Sonderband
Statut Blatt 83 ff Sonderband
Satzung
Satzung vom 17.02.2001 zuletzt geändert am 02.03.2002
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Mitgliederversammlung), 12 (Vereinsvorstand) und 14 (Kassenwesen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.