Handelsregister · VR 4510

Registerinformationen

Freiwillige Feuerwehr Watzelhain e.V. · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freiwillige Feuerwehr Watzelhain e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Heidenrod-Watzelhain

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4510
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
12.08.2025
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Steffen Kempenich

Heidenrod

Vorstand

Anna Selina Junker

Heidenrod

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Rechnungsführer.
  • Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 03.05.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzungsänderungsbeschluss Blatt 102 d. A.
  • Anmeldung Blatt 122, 130 der Akte
  • Beschluss Blatt 123 ff. der Akte
  • Anmeldung Blatt 138 d.A. Beschluss Bl. 139 ff d.A. Satzung Bl. 163 - 168 d.A.
  • Anmeldung Bl. 1, 17 Sonderband Beschluss Bl. 9 Sonderband Satzung Bl. 12 - 17 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 18 Sonderband Beschluss Bl. 22 - 25 Sonderband Satzung Bl. 44 - 50 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 51 Sonderband
  • Beschluss Blatt 52-60 Sonderband
  • Satzung Blatt 68-71 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 72 Sonderband Beschluss Bl. 74-76 Sonderband
  • Anmeldung Bl.99 Sonderband
  • Amtsniederlegung Bl. 98 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 08.01.1988 zuletzt geändert am 27.01.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name), 2 (Zweck des Vereins), 4 (Mitglieder des Vereins), 5 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 16 (Inkrafttreten) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) und 3 (Körperschaft) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Name) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.