Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Holger Solz
Usingen
Vorstand
Johannes Stenzel
Usingen
Vorstand
Kevin Ittershagen
Usingen
Vorstand
Maique da Fonte Brás
Usingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Tag der ersten Eintragung: 11.03.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 120 ff.
Anmeldung Blatt 1 Sonderband II
Beschluss Blatt 7,8 Sonderband II
Satzung Blatt 12-16 Sonderband II
Fall 3
Anmeldung Blatt 17 Sonderband
Satzung Blatt 71 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 22 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 77-78 Sonderband
Beschluss Blatt 82-86 Sonderband
Anmeldung Blatt 120-121 Sonderband
Beschluss Blatt 137-143 Sonderband
Satzung Blatt 122-127 Sonderband
Satzung
Satzung vom 15.03.1980 zuletzt geändert am 27.10.2001
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vereinsvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2017 hat die Änderungen der Satzung in der Vorbemerkung und in den §§ 1 (Name, Sitz Rechtsform), 2 (Zweck des Vereins), 3 (Mitglieder des Vereins), 4 (Ewerb der Mitgliedschaft), 6 (Mittel), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 11 (Vereinsvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11 (Vereinsvorstand) und 16 (Änderungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.