Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Zimmermann
Usingen
Vorstand
Andreas Seifert
Neu-Anspach
Vorstand
Dirk Schimmelfennig
Usingen
Vorstand
Stefan Göttl
Usingen
Vorstand
Sven Blecher
Usingen
Vorstand
Thomas Pfahl
Usingen
Vorstand
Markus Speiser
Usingen
Vorstand
Oliver Leißner
Usingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 14.09.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 221 ff.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Wehrführer, dem stellvertretenden Wehrführer, dem 1. Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem 1. Rechnungsführer und dem stellvertretenden Rechnungsführer.
Beschluss bezüglich der Satzungsänderung Blatt 12 Sonderband II
Beschluss Blatt 31 Sonderband II
Beschluss Blatt 27, 28, 33 Sonderband II
Beschlüsse Blatt 42-57 Sonderband II
Beschluss Blatt 61, 64 Sonderband II
Beschluss Blatt 70 Sonderband II
Beschluss Blatt 79 Sonderband II
Beschlüsse Blatt 83, 94, 95 Sonderband II
Beschluss Blatt 106 Sonderband II
Satzung Blatt 108 ff Sonderband II
Beschlüsse Blatt 106, 124 Sonderband II
Beschluss Blatt 134 Sonderband II
Satzung Blatt 142 ff Sonderband II
Beschluss Blatt 154, 155 Sonderband II
Satzung
Satzung vom 31.03.1952 zuletzt geändert am 02.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) und 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.02.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Zweck des Vereins), 7 (Mitgliederversammlung) und 15 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitglieder des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitglieder des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.