Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Lotter
Fritzlar-Ungedanken
Vorstand
Kai Störmer
Fritzlar-Ungedanken
Vorstand
Martin Kramer
Fritzlar
Vorstand
Anke Lotter
Fritzlar
Vorstand
Jörg Mollowitz
Fritzlar
Vorstand
Patrick Lau
Fritzlar
Vorstand
Melanie Yvonne Schwarzenberger
Fritzlar
Vorstand
Andreas Lotter
Fritzlar
Vorstand
Andre Martin
Fritzlar
Vorstand
Philipp Siebert
Fritzlar
Vorstand
Moritz Störmer
Fritzlar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Feuerwehrausschuss als Beisitzern (zwei Angehörige aus der Einsatzabteilung und ein förderndes Mitglied des Vereins), dem Rechnungsführer, dem Gerätewart, dem Schriftführer, dem Jugendfeuerwehrwart und dem Mini-Gruppenwart. Der Wehrführer und sein Stellvertreter sowie der Feuerwehrausschuss (bestehend aus zwei Angehörigen aus der Einsatzabteilung und einem fördernden Mitglied des Vereins) sind kraft Amtes Vorstandsmitglieder sofern sie nicht in die Ämter Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, dem Feuerwehrausschuss als Beisitzer, dem Rechnungsführer, dem Gerätewart und dem Schriftführer gewählt werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf seiner Mitglieder anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 27.06.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 21
Anmeldung Blatt 49 u. 91 der Akte
Satzung Blatt 110 ff. der Akte
Fall 2
Anmeldung Blatt 118 der Akte
Fall 3
Anmeldung Blatt 135 der Akte
Fall 4
Satzung
Satzung vom 23.02.2002 zuletzt geändert am 20.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins), 15 Abs. 3 (Auflösung) und 16 (Datenschutzklausel, Verarbeitung persönlicher Mitgliedsdaten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.