Handelsregister · VR 490
Chronologischer Auszug
Freiwillige Feuerwehr Thann e.V. · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freiwillige Feuerwehr Thann e.V. b) Neustadt b. Coburg | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Verfügungen, die den Betrag von 100,-- DM übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. b) 1. Vorsitzender: Brückner, Dieter, Lehrer, Neustadt b. Coburg 2. Vorsitzender: Eichhorn, Dirk, Landwirt, Neustadt b. Coburg | a) Eingetragener Verein Satzung vom 25.03.1984 | a) 06.04.2004 Hörst b) Tag der ersten Eintragung: 05.06.1984. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Brückner, Dieter, Lehrer, Neustadt b. Coburg Neuwahlen vom 05.03.2006 Gewählt: 1. Vorsitzender: Pechauf, Udo, Neustadt b. Coburg, *XX.XX.XXXX | a) 12.04.2006 Forkel | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 300,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: § 9 -alte Fassung-, nun § 8 (Zuständigkeiten des Vorstands). Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) der neu gefassten Satzung beschlossen. | a) 16.08.2007 Forkel b) Satzung Bl. 58 ff | |
| 4 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Pechauf, Udo, Neustadt b. Coburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzender: Wittmann, Dominik, Neustadt b.Coburg, *XX.XX.XXXX | b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. | a) 19.08.2019 Berger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.