Handelsregister · VR 4426

Registerinformationen

Freiwillige Feuerwehr Taunusstein-Wehen 1890 e.V. · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freiwillige Feuerwehr Taunusstein-Wehen 1890 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Taunusstein-Wehen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4426
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
06.09.2021
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andreas Eisele

Taunusstein

Vorstand

Bastian Usinger

Taunusstein

Vorstand

Sven Mayer

Taunusstein

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
  • Tag der ersten Eintragung: 05.12.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzungsänderungsbeschluss Blatt 206, 213 d. A.
  • Anmeldung Bl. 263 d.A. Beschluss Bl. 264 - 266 d. A.
  • Anmeldung Bl. 272 d. A. Beschluss Bl. 279 - 280 d. A.
  • Anmeldung Bl. 1 Sonderband Beschluss Bl. 2, 9 - 19 Sonderband Satzung Bl. 20 - 27 Sonderband Jugendordnung Bl. 28 - 32 Sonderband
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem / der 1. Vorsitzenden, dem / der stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer / der Kassiererin.
  • Anmeldung Bl. 33 Sonderband Beschluss Bl. 36, 38 - 43 Sonderband Satzung Bl. 44 - 47 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 48 Sonderband Beschluss Bl. 50 - 52 Sonderband
  • Anmeldung Bl. 53 Sonderband Beschluss Bl. 55 - 56 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 11.01.1975 zuletzt geändert am 11.02.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 10 (Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung), 11 (Vereinsvorstand), 13 (Rechnungswesen) und 17 (Inkrafttreten) und die Streichung des § 14 (Jugendfeuerwehren) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.