Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit des 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden und mindestens vier weitere Vorstandsmitglieder.
Änderungsbeschluss: Blatt 70-73 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 15.03.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2006.
Satzung
Satzung vom 10.12.1994 zuletzt geändert am 09.12.2000
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.