Handelsregister · VR 866
Chronologischer Auszug
Freiwillige Feuerwehr Stein e.V. · Amtsgericht Bayreuth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freiwillige Feuerwehr Stein e.V. b) Stein | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 100,-- DM der Zustimmung des Gesamtvorstands bedürfen. b) Vorsitzender: Weber, Bernd, Zimmermann, Gefrees stv. Vorsitzender: Beck, Hartmut, Gefrees, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 10.03.1984 zuletzt geändert am 02.02.2002 | a) 24.10.2003 Abendroth b) Tag der ersten Eintragung: 04.02.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. I, 15 SB; |
| 2 | b) Gewählt: stv. Vorsitzende: Schreiner, Wilma, Gefrees, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: stv. Vorsitzender: Beck, Hartmut, Gefrees, *XX.XX.XXXX | a) 21.05.2008 Osterndorff | ||
| 3 | a) Geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 300,00 EUR snd für den Verein nur verbindlich, wenn der Gesamtvorstand zugestimmt hat. b) Ausgeschieden: Vorsitzender: Weber, Bernd, Gefrees, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorsitzende: Götschel, Stefanie, Gefrees, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.01.2020 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Mitgliedsbeiträge), 8 (Vorstand), 9 (Zuständigkeit des Vorstands), 11 (Kassenführung) und 16 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen. | a) 07.07.2020 Hertrampf b) Satzung Bl. II SB; Protokoll Bl. 15 ff. SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.