Handelsregister · VR 1712

Registerinformationen

Freiwillige Feuerwehr St. Florian Insheim 1990 e.V. · Amtsgericht Landau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freiwillige Feuerwehr St. Florian Insheim 1990 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Insheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1712
Gericht
Amtsgericht Landau
Letzte Eintragung
25.06.2018
Abrufstand
12.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Markus Fichtner

Insheim

Vorstand

Christian Hoffmann

Herxheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 18.02.1990 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.03.1990 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Rechnungswesen) und § 12 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § § 2 (Zweck des Vereins), 3 (Mitglieder des Vereins), 11 (Vereinsvorstand) und 14 (Jugend- und Bambinifeuerwehr) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § § 8 Abs. 2 (Mitgliederversammlung) und 11 Abs. 2 Ziffer j (Vereinsvorstand) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 18.06.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.12.2006.
  • Satzung Blatt 9-15 der Akte.
  • Rechtsgeschäfte über 200,00 EURO bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstandes.
  • Beschluss Bl. 74-76, Eintr.Vfg. Bl. 77
  • Fall Nr. 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 7 Beschluss Bl. 160 - 164 d.A. Satzung Bl. 165 - 170 d.A.
  • Fall 8 Beschluss Bl. 174 - 176 d.A. Satzung Bl. 177 - 182 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.