Handelsregister · VR 20846
Chronologischer Auszug
Freiwillige Feuerwehr Schannenbach e.V. · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freiwillige Feuerwehr Schannenbach b) Lautertal (Odenwald)-Schannenbach | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechner und dem Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Stellvertretender Vorsitzender: Trautmann, Werner, Pflegedienstleiter, Lautertal (Odenwald) Schriftführer: Benker, Andreas, Student, Lautertal (Odenwald) Vorsitzender: Gölz, Peter, Lautertal (Odenwald), *XX.XX.XXXX Vorstand: Bauer, Bernd, Lautertal (Odenwald), *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.01.1999 | a) 14.07.2006 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 01.03.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 11-16 |
| 2 | b) Bestellt als Schriftführer: Bitsch, Michael, Lautertal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Benker, Andreas, Student, Lautertal (Odenwald), *XX.XX.XXXX Funktion von Amts wegen geändert, nun: Rechner: Bauer, Bernd, Lautertal (Odenwald), *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Stellvertretender Vorsitzender: Trautmann, Werner, Lautertal (Odenwald), *XX.XX.XXXX | a) 27.04.2010 Geiger b) Fall 2 | ||
| 3 | a) Freiwillige Feuerwehr Schannenbach e.V. | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenverwalter, dem Schriftführer, dem Pressesprecher, dem Jugendfeuerwehrwart, dem Leiter der Kindergruppe, dem Leiter des Musik- Spielmannsoder Fanfarenzuges, den Beisitzern und dem Vertreter der Ehren- und Altersabteilung. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die beiden Vorsitzenden sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2024 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 13 (Vorstand) beschlossen. | a) 30.04.2024 Braunstein b) Fall 3 Satzung S. 55-59 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.