Handelsregister · VR 10613
Historischer Auszug
Freiwillige Feuerwehr Regelsbach e.V. · Amtsgericht Nürnberg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Vereinsregister
des
Amtsgerichts
Schwabach
Nummer
des
Vereins:
VR
6
4
K,
.
Blatt
4A
Nr.der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b).
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
Ta
der
Eint
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
a)
Jeweils
zwei
Vorstandsmitglieder
,
darunter
der
Vorsitzende
a)
Die
Satzung
wurde
am
05.01.2003
errichtet.
oder
der
stellvertretende
Vorsitzende,
vertreten
gemeinsam.
Rechtsgeschäfte
mit
einem
Betrag
über
250,—
EURO
bedürfen
der
Zustimmung
der
gem.
$
8
Abs.
1
der
Satzung
gebildeten
Gesamtvorstanäschaft.
a)
Freiwillige
Feuerwehr
Regelsbach
e.V.
b)
Regelsbach
b)
1.
Vorsitzendere
Reck
Wemer,
geb.
29.07.1947,
Regelsbach
Stellvertr.
Vorsitzender:
Ortner
Jürgen,
geb.
16.03.1962,
Regelsbach
Schriftführer:
Rabus
Günther,
geb.
11.12.1961,
Regelsbach
Kassenwart:
Lankes
Holger,
geb.
24.09.1975,
.
Regelsbach
Kassenwarte
Rühl
Gerhard,
geb.
07.
Mai
1961,
Regelsbach
Holger
Lankes
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
An
dessen
Stelle
gewählt
wurde
Gerhard
Rühl.
RS
120
neu:
Karteiblatt
Vereinsregister
(3.99)
‚Arbeitsverwaltung
Straubing
a)
04.
August
2003
b)
Satzung
SBdA.
Bl.
7
-
14
Eintr.V£fg.
Bl.
1d.
A
A
a)
19.
März
2004
b)
Eientr.-Vfg.
Fortsetzung
Rückseite
Vereinsregister
des
Amtsgerichts
Nummer
des
Vereins:
VR
61
3
Rückseite
von
Blatt
4
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.