Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte, die über ein Verpflichtung von mehr als 150,00 EUR hinausreichen, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Fischer
Petersaurach
Vorstand
Waldemar Roth
Petersaurach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.03.1974 zuletzt geändert am 22.03.2001
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.04.1974. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 80 ff. So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.