Handelsregister · VR 30823

Chronologischer Auszug

Freiwillige Feuerwehr Partenstein e.V. · Amtsgericht Würzburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freiwillige Feuerwehr Partenstein e.V.

b)
Partenstein
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 500,00 DM sind
für den Verein nur verbindlich, wenn die Vorstandschaft
zugestimmt hat.

b)
1. Vorsitzender:
Steigerwald, Heiko, Partenstein
1. Kommandant:
Matz, André, Partenstein, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 01.11.1996 zuletzt geändert am 04.01.2002
a)
16.12.2005
Meyer

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.08.1997.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 7-12,28 SB;
2b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Steigerwald, Heiko, Partenstein
Ausgeschieden:
1. Kommandant:
Matz, André, Partenstein, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Nitschke, Norman, Partenstein, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Kommandant:
Galka, Thomas, Partenstein, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2020 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der
Mitgliedschaft), 8 (Vorstandschaft) der Satzung beschlossen.
a)
21.12.2023
Kunzelmann

b)
Protokoll Bl. 36 SB;
Satzung Bl. 40ff. SB.
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 9 (Zuständigkeit der Vorstandschaft) der Satzung.
a)
31.05.2024
Kunzelmann

b)
Beschluss Bl. 48 R. SB;
Satzung Bl. 50 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.