Handelsregister · VR 20272

Chronologischer Auszug

Freiwillige Feuerwehr Langenneufnach e.V. · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freiwillige Feuerwehr Langenneufnach e.V.

b)
Langenneufnach
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 200,- DM
bedürfen der Genehmigung des gesamten Vorstandes.

b)
Vorstand:
Bronner, Klaus, Langenneufnach, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bauer, Bruno, Langenneufnach, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 01.10.1969 zuletzt geändert am 15.03.2002
a)
28.03.2006
Posch

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.01.1991.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Bauer, Bruno, Langenneufnach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Kleber, Gerhard, Langenneufnach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2007 hat die Änderung des § 14 ( Ehrungen) der
Satzung beschlossen.
a)
17.07.2007
Krammer

b)
SB 64, 65
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kleber, Gerhard, Langenneufnach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Bauer, Harald, Langenneufnach, *XX.XX.XXXX
a)
10.09.2013
Eikelmann

b)
Bl. 67, 68 SB
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 1.000,00 EUR
bedürfen der Genehmigung des gesamten Vorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2019 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand), 9
(Zuständigkeit des Vorstands), 11 (Kassenführung) der Satzung beschlossen; ferner wurde
ein neuer § 15 (Datenschutz) eingefügt und die nachfolgenden Bestimmungen neu
nummeriert.
a)
07.10.2019
Eikelmann

b)
Bl. 69/71 SB
Satzung gem. § 71 BGB: Bl. 71
SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.