Handelsregister · VR 30352

Chronologischer Auszug

Freiwillige Feuerwehr Jessen e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freiwillige Feuerwehr Jessen e.V.

b)
Jessen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB wie Sp. 3,
vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende gemeinsm mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.

b)
Vorsitzender:
Schaefer, Hans-Peter, Jessen
stellv. Vorsitzender:
Riedel, Thomas, Jessen
Kassenwart:
Weiner, Hanelore, Jessen
Schriftführer:
Viertel, Kerstin, Jessen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.03.1994
a)
18.06.2007
Kaiser

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.11.1994.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Wittenberg, VR 352) getreten.
2a)
Der Vorsitzende gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Personenbezogene Daten ergänzt, nun:
Vorsitzender:
Schaefer, Hans-Peter, Jessen, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten ergänzt, nun:
stellv. Vorsitzender:
Riedel, Thomas, Jessen, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten ergänzt, nun:
Schriftführer:
Viertel, Kerstin, Jessen, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten ergänzt, nun:
Kassenwart:
Weiner, Hannelore, Jessen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und
Aufgaben) und 12 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
29.01.2009
Kurth
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2014 hat die Änderung der §§ 8 (Finanzordnung)
und 12 (Auflösung des Vereins) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten
Protokolls beschlossen.
a)
23.02.2015
Schwanke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.