Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein zu vermögensrechtlichen Leistungen von mehr als 2.500,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur vom Vorstand, sondern durch eine Mitgliederversammlung genehmigt werden müssen.
Tag der ersten Eintragung: 20.01.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 280 ff. d. A.
Beschluss Blatt 272 ff. d. A.
Blatt 294-315 Hauptakte
Blatt 323 ff. Hauptakte
Satzung Blatt 339 ff.
Blatt 348 - 351 Hauptakte
Fall 7
Satzung
Satzung vom 08.11.1991 zuletzt geändert am 18.02.2005
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.