Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei darunter immer der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer oder der Kassierer sein müssen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Niklas Kohl
Gudensberg
Vorstand
Christopher Pürkhardt
Gudensberg
Vorstand
Michaela Pürkhardt
Gudensberg
Vorstand
Julia Groth
Gudensberg
Vorstand
Daniel Müller
Gudensberg
Vorstand
Stephanie Schwilgin
Gudensberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 28.08.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 9 f. d. A.
Anmeldung Blatt 32 der Akte
Anmeldung Blatt 37
Anmeldung Blatt 44
Anmeldung Blatt 82 (und 97) der Akte
Anmeldung Blatt 67 der Akte - Fall 5 -
Satzung Blatt 99 - 102 der Akte
Anmeldung Blatt 111 der Akte Fall 8
Anmeldung Blatt 130 der Akte
Satzung Blatt 135 ff. der Akte
Fall 7
Anmeldung Blatt 156
Fall 11
Anmeldung Blatt 184/185 der Akte
Fall 12
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus a) dem Vorsitzenden, b) dem stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Kassierer, d) dem stellvertretenden Kassierer, e) dem Schriftführer, f) dem stellvertretenden Schriftführer, g) dem Beisitzer, h) kraft Amtes dem Wehrführer, dem stellvertretenden Wehrführer und dem Jugendfeuerwehrwart, sofern sie nicht die Ämter a) bis g) bekleiden.
Anmeldung Blatt 214 der Akte
Fall 13
Satzung
Satzung vom 07.04.2001
Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 Abs. 2 und 3 (Name, Sitz, Rechtsform), 3 (Mitglieder des Vereins), 4 Abs. 2 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Mittel des Vereins), 11 (Vereinsvorstand), 12 Abs. 1 (Geschäftsführung und Vertretung), 13 Abs. 4 (Rechnungswesen) und 14 (Jugendfeuerwehren) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.