Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter stets der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Für Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 500,-- Euro ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anton Franz Brugmoser
Graben
Vorstand
Jan Kösters
Graben
Vorstand
Felix Biedermann
Graben
Vorstand
Sophia Brugmoser
Graben
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung mit Jugendordnung in der einzutragenden Fassung wurde am 11.03.2011 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2019 hat die Änderung des § 13 Abs. 2 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2023 hat die Änderung der §§ 3 (Mitglieder) und 8 (Vorstand) der Satzung beschlossen.