Handelsregister · VR 20581

Chronologischer Auszug

Freiwillige Feuerwehr Geckenau e.V. · Amtsgericht Schweinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freiwillige Feuerwehr Geckenau e.V.

b)
Geckenau - Bastheim
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt
beschränkt: Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über
1.250,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn
die Vorstandschaft (§ 8 Abs. 1 der Satzung) zugestimmt
hat.

b)
1. Vorsitzender:
Stangenberg, Norbert, Bastheim-Geckenau
2. Vorsitzender:
Grom, Wolfgang, Bastheim-Geckenau
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 05.12.1987 zuletzt geändert am 21.01.1988
a)
21.02.2006
Kempinski

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.04.1988.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 7-12 SB;
2b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Stangenberg, Norbert, Bastheim-Geckenau
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Grom, Wolfgang, Bastheim-Geckenau, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Stumpf, Ralph, Bastheim-Geckenau, *XX.XX.XXXX
a)
06.06.2006
Biertempfel

b)
Protokoll Bl. 26 ff SB;
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2007 hat die Änderung des § 3 Abs. 1 Punkt 5
(Mitglieder) der Satzung beschlossen.
a)
22.05.2007
Biertempfel

b)
Protokoll Bl. 31 ff SB;
4b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Stumpf, Ralph, Bastheim-Geckenau, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Seufert, Harald, Bastheim, *XX.XX.XXXX
a)
31.07.2012
Biertempfel

b)
Protokoll Bl. 37 f SB;
5a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt
beschränkt: Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über
2.500 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Vorstandschaft (§ 8 Abs. 1 der Satzung) zugestimmt hat.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2014 hat die Änderung des § 9 (Zuständigkeit des
Vorstands) der Satzung beschlossen.
a)
15.06.2015
Weigand
b)
Satzung Bl. 42 ff SB; Protokoll Bl.
40 f SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.