Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vorstandschaft beschließt über die Angelegenheiten des Vereins und beschließt über die Ausgaben. In dringenden Fällen ist der Vorsitzende, oder dessen Stellvertreter, zu Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von Euro 200,- ohne vorherigen Beschluß der Vorstandschaft befugt. Für solche Ausgaben ist die nachträgliche Genehmigung der Vorstandschaft einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mario Stawarz
Amberg
Vorstand
Martin Heindl
Amberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.02.1956 zuletzt geändert am 21.03.1987
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2014 hat die Änderung des § 18 (Wahlverfahren: neu Ziffer 5a)) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.07.2021 hat die Änderung der §§ 2 (Allgemeines (Zweck), hier Absatz (2)), 7 (Beendigung des Feuerwehrdienstes, hier Absatz (1)), 12 (Vorstandschaft, hier Absätze (2) und (3); hierbei u.a. Änderung der Vertretungsbeschränkung), 19 (Mitgliederversammlung, hier Absatz (2)) und 20 (Auflösung, hier Absatz (2)) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.04.1987. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 16 So.