Handelsregister · VR 300847
Chronologischer Auszug
Freiwillige Feuerwehr Ettenhausen/Suhl e.V. · Amtsgericht Bad Salzungen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freiwillige Feuerwehr Ettenhausen/Suhl e.V. b) Ettenhausen/Suhl | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Heiß, Wolfgang, Ettenhausen an der Suhl, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Marschall, Gerit, Ettenhausen an der Suhl, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 16.03.2002 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 23.04.2002. | a) 16.08.2018 Holland-Moritz b) Tag der ersten Eintragung: 24.03.2003. Gemäß § 5 Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 vom 28.06.2018 Übernahme vom AG Eisenach (bisher VR 310754); Satzung Bl. 8-13 SB; |
| 2 | b) Bad Salzungen OT Ettenhausen an der Suhl | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 150,00 € sind für den Verein nur verbindlich wenn die Vorstandschaft zugestimmt hat. Bei Beträgen über 300,00 € für Anschaffungen hat die Mitgliederversammlung zu entscheiden. b) Ausgeschieden: Vorsitzender: Heiß, Wolfgang, Ettenhausen an der Suhl, *XX.XX.XXXX Bestellt: stellvertretender Vorsitzender: Heiß, Roland, Ettenhausen an der Suhl, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.12.2018 Kämpf b) Protokoll Bl. 96-99 SB; Neue Satzung Bl. 124-129 SB. |
| 3 | b) Geändert, nun: Vorsitzender: Heiß, Roland, Ettenhausen an der Suhl, *XX.XX.XXXX | a) 13.12.2018 Kämpf b) Vorsitzender von Amts wegen berichtigend eingetragen | ||
| 4 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 150,00 € sind für den Verein nur verbindlich wenn die Vorstandschaft zugestimmt hat. Bei Beträgen über 300,00 € für Anschaffungen hat die Mitgliederversammlung zu entscheiden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2019 hat die Änderung des § 9 (Zuständigkeit der Vorstandschaft) der Satzung beschlossen. | a) 02.10.2019 Kämpf b) Satzung Bl. 149-155 SB; Protokoll Bl. 138-140 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.