Handelsregister · VR 300847

Chronologischer Auszug

Freiwillige Feuerwehr Ettenhausen/Suhl e.V. · Amtsgericht Bad Salzungen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freiwillige Feuerwehr Ettenhausen/Suhl e.V.

b)
Ettenhausen/Suhl
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Heiß, Wolfgang, Ettenhausen an der Suhl, *XX.XX.XXXX

Stellvertretender Vorsitzender:
Marschall, Gerit, Ettenhausen an der Suhl, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 16.03.2002 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
23.04.2002.
a)
16.08.2018
Holland-Moritz

b)
Tag der ersten Eintragung:
24.03.2003.

Gemäß § 5 Thüringer Gesetz zur
freiwilligen Neugliederung
kreisangehöriger Gemeinden im
Jahr 2018 vom 28.06.2018
Übernahme vom AG Eisenach
(bisher VR 310754);
Satzung Bl. 8-13 SB;
2b)
Bad Salzungen OT Ettenhausen an der Suhl
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 150,00 €
sind für den Verein nur verbindlich wenn die
Vorstandschaft zugestimmt hat.
Bei Beträgen über 300,00 € für Anschaffungen hat die
Mitgliederversammlung zu entscheiden.

b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Heiß, Wolfgang, Ettenhausen an der Suhl, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
stellvertretender Vorsitzender:
Heiß, Roland, Ettenhausen an der Suhl, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
12.12.2018
Kämpf

b)
Protokoll Bl. 96-99 SB;
Neue Satzung Bl. 124-129 SB.
3b)
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Heiß, Roland, Ettenhausen an der Suhl, *XX.XX.XXXX
a)
13.12.2018
Kämpf

b)
Vorsitzender von Amts wegen
berichtigend eingetragen
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 150,00 €
sind für den Verein nur verbindlich wenn die
Vorstandschaft zugestimmt hat.
Bei Beträgen über 300,00 € für Anschaffungen hat die
Mitgliederversammlung zu entscheiden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2019 hat die Änderung des § 9 (Zuständigkeit der
Vorstandschaft) der Satzung beschlossen.
a)
02.10.2019
Kämpf

b)
Satzung Bl. 149-155 SB;
Protokoll Bl. 138-140 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.