Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 16.01.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 86 ff. d. A.
Satzungsänderung Blatt 83 ff. d. A.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden im Werte von mehr als 250,00 EUR, durch den Gesamtvorstand im Werte von mehr als 2.500,00 EUR nur mit Beschluss der Mitgliederversammlung getätigt werden dürfen.
Beschluss Blatt 16 Sonderband II
neue Satzung Blatt 26 ff Sonderband II
Beschluss Blatt 34 ff. Sonderband II
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2012 geändert durch das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16.09.2011; bisher Amtsgericht Bad Homburg, nunmehr Amtsgericht Königstein.
Satzung vom 13.06.1975 zuletzt geändert am 23.01.1999
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins), 4 (Erwerbung der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Mittel), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 10(Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung), 12 (Geschäftsführung und Vertretung), 13 (Rechnungswesen), 14 (Auflösung) und 15 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.