Handelsregister · VR 822
Chronologischer Auszug
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Hirschau e.V. · Amtsgericht Amberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freiwillige Feuerwehr der Stadt Hirschau e.V. b) Hirschau | a) Der Vorsitzende vertritt einzeln. Im übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der stellv. Vorsitzende, den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Erras, Willi, Hirschau, *XX.XX.XXXX stellv. Vorsitzender: Weinberger, Georg, Hirschau, Hirschau, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Mutzbauer, Manfred, Hirschau, Hirschau, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Heinz, Michael, Hirschau, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 05.04.1997 mit Nachtrag vom 13.03.1999. | a) 10.07.2003 Krug b) Tag der ersten Eintragung: 18.05.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 13 ff. So. |
| 2 | b) Gewählt: Vorsitzender: Schuminetz, Michael, Hirschau, *XX.XX.XXXX Gewählt: stellvertretender Vorsitzender: Maier, Thomas, Hirschau, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorsitzender: Erras, Willi, Hirschau, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: stellv. Vorsitzender: Weinberger, Georg, Hirschau, Hirschau, *XX.XX.XXXX | a) 22.07.2010 Trummer b) Protokoll Bl. 27 ff SB; | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Änderung der §§ 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 6 (Mitgliedsbeiträge) der Satzung, sowie die Neueinfügung von § 16 (Datenschutzklausel) in die Satzung beschlossen. | a) 22.11.2019 Asbeck b) Protokoll Bl. 30ff SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 32ff SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.