Handelsregister · VR 615

Registerinformationen

Freiwillige Belegschaftssterbegeldsammlung der AUDI AG, Werk Ingolstadt, Ingolstadt, eingetragener Verein (e.V.) · Amtsgericht Ingolstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freiwillige Belegschaftssterbegeldsammlung der AUDI AG, Werk Ingolstadt, Ingolstadt, eingetragener Verein (e.V.)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ingolstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 615
Gericht
Amtsgericht Ingolstadt
Letzte Eintragung
12.11.2024
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jörg Schlagbauer

Vohburg a.d. Donau

Vorstand

Rita Beck

Vohburg a. d. Donau

Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB

Thomas Wendl

Stammham

berechtigt zur Erledigung der laufenden Aufgaben einer Geschäftsstelle.
Vorstand

Karola Frank

Kösching

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 12.12.1984 zuletzt geändert am 04.12.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.07.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Mitgliedschaft) und 7 (Einkünfte) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.07.2021 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins) und 10 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 6 (Mitgliederversammlung), 7 (Einkünfte), 9 (Leistungen und Leistungsempfänger), 11 (Satzungsänderung) und 12 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 16.01.1985. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 10 SB;
  • Protokolle Bl. 43 und 49 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 51 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.