Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, die beiden stellv. Vorsitzenden, 1. und 2. Aufseher, Kassenwart und Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam sind vertretungsberechtigt; der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden oder einer der Aufseher gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden oder einem der Aufseher.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Vollborn
Quedlinburg
Vorstand
Uwe Pilz
Sandersleben
Vorstand
Uwe Rosenberg
Bad Lauchstädt
Vorstand
Erik Melcher
Aschersleben
Vorstand
Axel Klinke
Quedlinburg OT Gernrode
Vorstand
Sven Fuchs
Arnstein OT Alterode
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.04.1991 zuletzt geändert am 16.05.1998
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2006 hat die Änderung der Ziffer I § 1 (Loge) der Satzung (Hausgesetz) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.10.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Quedlinburg, VR 296) getreten. Satzung Bl. 49 - 50
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.