Handelsregister · VR 1580

Chronologischer Auszug

Freimaurerloge "Pestalozzi zur Wahrheit" · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freimaurerloge "Pestalozzi zur Wahrheit"

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Meister vom Stuhl, als Vorsitzenden, dem ersten Aufseher
und dem zweiten Aufseher.
Willenserklärungen des Vereins sind nur dann rechtsgültig, wenn sie vom Meister vom Stuhl allein oder von den
beiden Aufsehern gemeinsam schriftlich abgegeben sind.

b)
Meister vom Stuhl:

1.
Engler, Richard, Berlin

erster Aufseher:

2.
Netz, Erich, Berlin

zweiter Aufseher:

3.
Viebig, Viktor, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 19.06.1908 mit Änderung und Neufassung vom 19.05.1951.
a)
13.11.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 41

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Meister vom Stuhl:
1. Engler, Richard

Nicht mehr erster Aufseher:
2. Netz, Erich

Nicht mehr zweiter Aufseher:
3. Viebig, Viktor

Meister vom Stuhl:
4.
Tynek, Karl, *XX.XX.XXXX, Zeuthen

erster Aufseher:
5.
Dr. Nötzel, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Aufseher:
6.
Kutay, Sener, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.02.2011
Röling
3b)
Nicht mehr erster Aufseher:
5. Dr. Nötzel, Oliver
Nicht mehr zweiter Aufseher:
6. Kutay, Sener

Meister vom Stuhl:
7.
Huth, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Aufseher:
8.
Prädel, Markus-Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 4:
erster Aufseher:
Tynek, Karl, *XX.XX.XXXX, Zeuthen
a)
19.02.2013
Röling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.