Handelsregister · VR 15218

Chronologischer Auszug

FreilichtspieleTecklenburg e.V. · Amtsgericht Steinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FreilichtspieleTecklenburg e.V.

b)
Tecklenburg
a)
Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden ist in der Weise
beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie
außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als
10.000,00 DEM die Zustimmung der Vorstandschaft
erforderlich ist.

b)
Vorsitzender:
Beuleke, Radulf, Tecklenburg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.01.1950 zuletzt geändert am 14.03.1992
a)
09.11.2009
Brüning

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.02.1950

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Tecklenburg VR 218 getreten.
Freigegeben am 09.11.2009.
2a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden ist in der Weise
beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie
außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als
10.000,00 DEM die Zustimmung der Vorstandschaft
erforderlich ist.
a)
06.12.2013
Winkelmann

b)
Entsprechend § 319 ZPO von
Amts wegen berichtigend
eingetragen bzgl. der
allgemeinen
Vertretungsregelung.
3a)
Der Vereinsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Kassenführer. Der Verein wird durch den Vorsitzenden
allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass
zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000,00 EUR
die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
01.12.2014
Winkelmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.