Der 1. und 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Sofern ein Vorstandsteam anstelle des 1. und 2. Vorsitzenden gewählt wurde, sind zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam zur Vertretung berechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über EUR 255,65 die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sophia König
Regen
Vorstand
Carolin List
Regen
Vorstand
Franz Mühl
Regen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.03.1995 zuletzt geändert am 06.12.1998
Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2016 hat die Änderung des § 7 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2017 hat die Änderung der §§ 3 (Vorstandschaft) und 5 (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.04.1995. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 5 SB;
Satzung Bl. 8 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.