Groß- und Einzelhandel mit Getränken jeder Art (Wasser, Bier, Wein, Saft, Limonade, Alkoholika und Sonstige), sowie mit Lebensmitteln, insbesondere frischem oder gefrorenem Gemüse, Rohsäften und Früchten als Halb- oder Fertigware zur Verarbeitung. Ferner Herstellung und Vertrieb von Säften und Tiefkühlware im Auftrag, sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen und Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Johannes Freiherr von Perger
Breitbrunn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.04.1994 zuletzt geändert am 15.09.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2001 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR auf 30.000 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 6 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2006 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.04.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5 So.
Beschluß Bl. 7 SB; Neue Satzung Bl. 9 SB;
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 01.04.2014 (Az. In 108/14) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 01.09.2014 (Az. IN 108/14) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 26.09.2023 (Az. 2 IN 108/14) nach Abhalten des Schlusstermins und Schlussverteilung aufgehoben.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.