Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart/-in und der/die Schriftführer/-in. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Fall 1
Satzung Blatt 43-47 der Akten
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.07.2010 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.05.2012 in § 2 (Zweck), § 3 (Ein- und Austritt von Mitgliedern), § 4 (Mitgliedsbeiträge), § 6 (Vorstandswahl), § 8 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Auflösung) geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.