Handelsregister · VR 703019
Chronologischer Auszug
Freie Waldschule Heidelberg e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freie Waldschule Heidelberg e.V. b) Heidelberg | a) Jedes der drei Vorstandsmitglieder vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit notarieller Beurkundung, bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR sowie bei Entscheidungen über die Einstellung oder Kündigung von Personal sind die Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 10.000,00 EUR sowie die Begründung von Darlehensverpflichtungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Vorstandsmitglied: Jäger, Sabrina, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Amaya, Melanie, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: März, Vanessa, geb. Reuter, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 13.08.2020 mit Änderung vom 15.10.2020. | a) 24.11.2020 Sautner b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 10-15 |
| 2 | b) Bestellt als Vorstandsmitglied: Perlman, Bruce David, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsmitglied: Amaya, Melanie, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) 23.06.2021 Rühl | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Perlman, Bruce David, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) 16.01.2023 Rühl | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jedes der zwei Vorstandsmitglieder vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit notarieller Beurkundung, bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR sowie bei Entscheidungen über die Einstellung oder Kündigung von Personal sind die Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 10.000,00 EUR sowie die Begründung von Darlehensverpflichtungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 9 (Vorstand) sowie § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 20.02.2023 Rühl b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 47-51 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.