Handelsregister · VR 703019

Chronologischer Auszug

Freie Waldschule Heidelberg e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freie Waldschule Heidelberg e.V.

b)
Heidelberg
a)
Jedes der drei Vorstandsmitglieder vertritt einzeln.

Bei Rechtsgeschäften mit notarieller Beurkundung, bei
Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00
EUR sowie bei Entscheidungen über die Einstellung
oder Kündigung von Personal sind die
Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung
berechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr
als 10.000,00 EUR sowie die Begründung von
Darlehensverpflichtungen bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Vorstandsmitglied:
Jäger, Sabrina, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Amaya, Melanie, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
März, Vanessa, geb. Reuter, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 13.08.2020 mit Änderung vom 15.10.2020.
a)
24.11.2020
Sautner

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 10-15
2b)
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Perlman, Bruce David, Heidelberg, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Amaya, Melanie, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
23.06.2021
Rühl
3b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Perlman, Bruce David, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
16.01.2023
Rühl
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Jedes der zwei Vorstandsmitglieder vertritt einzeln.

Bei Rechtsgeschäften mit notarieller Beurkundung, bei
Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00
EUR sowie bei Entscheidungen über die Einstellung
oder Kündigung von Personal sind die
Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung
berechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr
als 10.000,00 EUR sowie die Begründung von
Darlehensverpflichtungen bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), § 9 (Vorstand) sowie § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
20.02.2023
Rühl

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 47-51

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.