Handelsregister · VR 20570

Registerinformationen

Freie Wählergruppe Lambsheim · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freie Wählergruppe Lambsheim
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Lambsheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 20570
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
04.09.2025
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Hubert Stadler

Lambsheim

Vorstand

Gerhard Kühn

Lambsheim

Vorstand

Marlene Anja Sawade

Frankenthal

Vorstand

Marc Engstler

Lambsheim

Vorstand

Christian Strnad

Lambsheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 06.02.1979 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.10.2000 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) beschlossen. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Schriftführer.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2015 hat Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen,
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliedsbeitrag) sowie § 10 (Kassenprüfer) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) und mit ihr die Änderung der Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Vorstandes beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 26.04.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 570 FR getreten. Freigegeben am 22.03.2006.
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.