Handelsregister · VR 30351

Chronologischer Auszug

Freie Wählergruppe Großkarlbach · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freie Wählergruppe Großkarlbach

b)
Großkarlbach
a)
Vertreten wird der Verein durch den Vorstand
gemeinsam.
Er kann auch jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder,
darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten werden.

b)
Kassenverwalter:
Ringelspacher, Uwe, Großkarlbach
1. Vorsitzender:
Schläfer, Paul, Großkarlbach, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Boxheimer, Werner, Grosskarlbach, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Schneider, Inge, Grosskarlbach, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.02.1984 mit Änderung vom 09.04.1984

b)
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend sind.
a)
11.04.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.04.1984

Satzung Bl. 2, 14

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 351 GR
getreten.
Freigegeben am 11.04.2006.
2a)
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 14.04.2004 ist die Änderung der Satzung
in § § 1,2,4,5,10,12 geändert. Die Änderung des § 3 wirkt nur gegenüber den in der
Mitgliederversammlung zustimmenden Mitgliedern.
Der Vorstand besteht aus 1. Vorsitzendem, 2. Vorsitzenden, Schriftführer, Kassenwart.
a)
29.03.2007
Wagner
3b)
Jetzt gewählt als
Kassenverwalterin:
Schneider, Inge, Grosskarlbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Schriftführer:
Schneider, Reinhard, Großkarlbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenverwalter:
Ringelspacher, Uwe, Großkarlbach
a)
26.01.2010
Mehrle

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.