Handelsregister · VR 30351
Chronologischer Auszug
Freie Wählergruppe Großkarlbach · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freie Wählergruppe Großkarlbach b) Großkarlbach | a) Vertreten wird der Verein durch den Vorstand gemeinsam. Er kann auch jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten werden. b) Kassenverwalter: Ringelspacher, Uwe, Großkarlbach 1. Vorsitzender: Schläfer, Paul, Großkarlbach, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Boxheimer, Werner, Grosskarlbach, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Schneider, Inge, Grosskarlbach, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 21.02.1984 mit Änderung vom 09.04.1984 b) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. | a) 11.04.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 17.04.1984 Satzung Bl. 2, 14 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 351 GR getreten. Freigegeben am 11.04.2006. |
| 2 | a) Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 14.04.2004 ist die Änderung der Satzung in § § 1,2,4,5,10,12 geändert. Die Änderung des § 3 wirkt nur gegenüber den in der Mitgliederversammlung zustimmenden Mitgliedern. Der Vorstand besteht aus 1. Vorsitzendem, 2. Vorsitzenden, Schriftführer, Kassenwart. | a) 29.03.2007 Wagner | ||
| 3 | b) Jetzt gewählt als Kassenverwalterin: Schneider, Inge, Grosskarlbach, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schriftführer: Schneider, Reinhard, Großkarlbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassenverwalter: Ringelspacher, Uwe, Großkarlbach | a) 26.01.2010 Mehrle |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.