Handelsregister · VR 2050
Chronologischer Auszug
Freie Wählergruppe Gemünden · Amtsgericht Bad Kreuznach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freie Wählergruppe Gemünden b) Gemünden | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten von dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und bis zu drei Beisitzern. Es vertritt der 1. Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. b) 1. Vorsitzender: Bajohr, Dieter, Gemünden, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kaiser, Dieter, Gemünden, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Müller, Heinz, Gemünden, *XX.XX.XXXX Kassierer: Müller, Klaus, Gemünden, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Kasper, Markus, Gemünden, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Pleitz, Michael, Gemünden, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Pullig, Thomas, Gemünden, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 14.03.1999 | a) 16.05.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 31.03.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.05.2006. |
| 2 | b) 1. Vorsitzender: Kaiser, Dieter, Gemünden, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Roos, Elke, Gemünden, *XX.XX.XXXX Beisitzerin: Hasenbank, Gaby, Gemünden, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Kammritz, Peter, Gemünden, *XX.XX.XXXX Beisitzerin: Pullig, Susanne, Gemünden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Bajohr, Dieter, Gemünden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Kasper, Markus, Gemünden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Pleitz, Michael, Gemünden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Pullig, Thomas, Gemünden, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2009 Bretz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.