Handelsregister · VR 60998 früher Amtsgericht Detmold

Registerinformationen

Freie Wählergemeinschaft / Bürgerbewegung Lage e. V. · Amtsgericht Lemgo

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freie Wählergemeinschaft / Bürgerbewegung Lage e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Lage

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 60998 früher Amtsgericht Detmold
Gericht
Amtsgericht Lemgo
Letzte Eintragung
18.03.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Rolf Höner zu Bentrup

Lage

Vorstand

Klaus Schmiedekamp

Lage

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 12.12.1989 zuletzt geändert am 29.09.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 2, 3, 4, 5, 6, 10 und 11 beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.03.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Detmold VR 998) getreten. Freigegeben am 12.05.2009.
  • Satzung Bl. 60-61 d.A.
  • Allgemeine Vertretungsbefugnis von Amts wegen ergänzt.
  • Satzung Bl. 161-164 d.A.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.05.2020 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2020 mit dem Verein Bürgerbewegung für Lage e.V. mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo, VR 61447) verschmolzen. Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2020 hat anschließend die vollständige Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.