Handelsregister · VR 290166

Chronologischer Auszug

Freie Wähler Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen/Enz e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freie Wähler Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen/Enz e.V.

b)
Vaihingen an der Enz
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Stellvertreter; sie sind je allein
vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Sämann, Walter, Geschäftsführer, Vaihingen/Enz
stellvertretender Vorsitzender:
Ehrenreich, Michael, Ingenieur, Vaihingen/Enz-
Kleinglattbach
a)
Verein
Satzung vom 16.01.1981 zuletzt geändert am 25.06.2003
a)
17.12.2014
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
17.08.1981
2b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Zucker, Eberhard, Vaihingen/Enz, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Hub, Katja, geb. Seidemann, Vaihingen an der Enz,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Sämann, Walter, Geschäftsführer, Vaihingen/Enz
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Ehrenreich, Michael, Ingenieur, Vaihingen/Enz-
Kleinglattbach
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 3
(Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
20.02.2024
Webers

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 34
3b)
Bestellt als
Stellv. Vorsitzender:
Rentschler, Jens, Vaihingen an der Enz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Hub, Katja, geb. Seidemann, Vaihingen an der Enz,
*XX.XX.XXXX
a)
04.10.2024
Knezevic

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.