Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Zum Erwerb oder Verkauf sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 2.500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Fall 2
Anmeldung Blatt 50-52 Sonderband
Beschluss Blatt 57-61 Sonderband
Satzung Blatt 62-70 Sonderband
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der KassierIn, dem/der SchriftführerIn und bis zu vier Beisitzern.
Anmeldung Blatt 83 - 85 Sonderband
Fall 3
Anmeldung Blatt 111 Sonderband
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.