Handelsregister · VR 3220
Chronologischer Auszug
Freie Wähler-Gruppe Stadt Rhens (FWG) e.V. · Amtsgericht Koblenz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freie Wähler-Gruppe Stadt Rhens (FWG) e.V. b) Rhens | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist berechtigt, eines seiner Mitglieder oder ein Vereinsmitglied zusammen mit einem anderen Vertretungsberechtigten zur Vertretung des Vereins bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen jeder Art zu ermächtigen. b) 1. Vorsitzender: Poser, Hans, Rhens, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Schüller, Harald, Rhens, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Weihrauch, Wolfgang, Rhens | a) eingetragener Verein Satzung vom 29.09.1988 zuletzt geändert am 20.02.1991 | a) 22.05.2006 Martinson b) Tag der ersten Eintragung: 19.12.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.05.2006. |
| 2 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist berechtigt, eines seiner Mitglieder oder ein Vereinsmitglied zusammen mit einem anderen Vertretungsberechtigten zur Vertretung des Vereins bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen jeder Art zu ermächtigen. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Poser, Hans, Rhens, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schüller, Harald, Rhens, *XX.XX.XXXX Gewählt als 1. Vorsitzender: Ribbecke, Steffen, Rhens, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Mohr, Thomas, Rhens, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Mitgliederversammlung ), 8 ( Vorstand )und 10 ( Schlussbestimmungen )beschlossen. | a) 23.04.2009 Quinten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.