Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n, den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n und den/die Kassenverwalter/in vertreten. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte von mehr als 200,00 Euro ist die Zustimmung eines weiteren/einer weiteren dieser Vorstandsmitglieder erforderlich. Die Aufnahme von Darlehen bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Willi Gauß
Bondorf
Vorstand
Udo Stähle
Bondorf
Vorstand
Ulrike Biehl
Bondorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.12.2008 mit Nachtrag vom 29.12.2008.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 09.02.2009
Satzung: Sonderband Blatt 28/32
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