Handelsregister · VR 330359
Chronologischer Auszug
Freie Vereinigung der Bäckermeister Heidelberg Stadt und Land e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freie Vereinigung der Bäckermeister Heidelberg Stadt und Land e.V. b) Heidelberg | a) Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der Verein wird vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im Einzelfall über 3.000,- Euro sowie mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu erteilt ist. Die Zustimmung kann schriftlich, mündlich oder auf andere geeignete Weise erteilt werden. b) Vorstandsmitglied: Legron, Alexander, Schönau, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Blank, Axel, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Breiter, Jürgen, Sandhausen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Frisch, Wolfgang, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 20.04.1922 in Neufassung vom 09.04.2002. | a) 04.02.2014 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 07.07.1922 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der Verein wird vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der 1. Vorsitzende oder ein stellvertretende Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im Einzelfall über 5.000,- Euro sowie mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats hierzu erteilt ist. Die Zustimmung kann schriftlich, mündlich oder auf andere geeignete Weise erteilt werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 8 (Zusändigkeit des Vorstandes), § 9 (Beschlussfassung des Vorstands), § 10 (Der Beirat), § 11 (Die Mitgliederversammlung) und § 12 (Die Beschlussfassung der Mitgliederverasmmlung) beschlossen. | a) 10.03.2014 Hartmann b) Satzung: Sonderband Blatt 7-16 | |
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Breiter, Jürgen, Sandhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Hünnerkopf, Dirk, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Blank, Axel, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) 17.01.2019 Heckmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.