Handelsregister · VR 330359

Chronologischer Auszug

Freie Vereinigung der Bäckermeister Heidelberg Stadt und Land e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freie Vereinigung der Bäckermeister Heidelberg Stadt und Land
e.V.

b)
Heidelberg
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende
und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis
zu zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der Verein wird
vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter
der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im Einzelfall
über 3.000,- Euro sowie mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Zustimmung des Beirats hierzu erteilt ist. Die
Zustimmung kann schriftlich, mündlich oder auf andere
geeignete Weise erteilt werden.

b)
Vorstandsmitglied:
Legron, Alexander, Schönau, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Blank, Axel, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Breiter, Jürgen, Sandhausen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Frisch, Wolfgang, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 20.04.1922 in Neufassung vom 09.04.2002.
a)
04.02.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
07.07.1922
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende
und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis
zu zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der Verein wird
vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter
der 1. Vorsitzende oder ein stellvertretende Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im Einzelfall
über 5.000,- Euro sowie mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Zustimmung des Beirats hierzu erteilt ist. Die
Zustimmung kann schriftlich, mündlich oder auf andere
geeignete Weise erteilt werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft), § 8 (Zusändigkeit des Vorstandes), § 9 (Beschlussfassung des Vorstands),
§ 10 (Der Beirat), § 11 (Die Mitgliederversammlung) und § 12 (Die Beschlussfassung der
Mitgliederverasmmlung) beschlossen.
a)
10.03.2014
Hartmann

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 7-16
3b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Breiter, Jürgen, Sandhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Hünnerkopf, Dirk, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Blank, Axel, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
17.01.2019
Heckmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.