Vorstand im Sinnde des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Claudia Linsel
Sarstedt
Vorstand
Hans-Joachim Stelter
Sarstedt
Vorstand
Till Glaser
Sarstedt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung zuletzt geändert am 19.03.1983
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2005 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft), 13 (Vorstand) und 14 (Abteilungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 11 (Mitgliederversammlung) und § 16 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck), § 16 (Auflösung) und 18 (Inkrafttreten, neu: § 17) sowie die Streichung von § 17 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 152-159 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 27.04.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.12.2005.
Beschluss Blatt 108 ff. der Akten
Fall 4
Fall 5
Beschluss Blatt 201 - 205 Band II der Akten
Satzung Blatt 216 -220 Band II der Akten
Fall 6
Beschluss Blatt 9 - 15 Band III der Akten
Satzung Blatt 17 - 27 Band III der Akten
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.05.2018 mit Ergänzung vom 30.11.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlungen vom 29.05.2018 und 30.11.2018 sowie der Mitgliederversammlungen des 1. Fußball-Club Sarstedt von 2017 e.V. vom 29.05.2018 und 30.11.2018 einen Teil seines Vermögens (Fußballabteilung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf den 1. Fußball-Club Sarstedt von 2017 e.V. mit Sitz in Sarstedt (Amtsgericht Hildesheim VR 201264) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.