Handelsregister · VR 390241

Chronologischer Auszug

Freie Hexengruppe Rottenburg e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freie Hexengruppe Rottenburg

b)
Rottenburg am Neckar
a)
Vorstan dim Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Gleiser, Harald, Neustetten-Remmingsheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Lorenz, Ralf, Rottenburg-Seebronn, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 03.10.1992 zuletzt geändert am 27.03.2004
a)
11.03.2015
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.03.2015.
Tag der ersten Eintragung:
07.12.1992
Satzung:
Sonderband
Blatt 39/43
2a)
Name betreffend Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt:
Freie Hexengruppe Rottenburg e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung wegen Schreibfehler
von Amts wegen berichtigt in:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Vollmer, Jörg, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Eggenweiler, Karl-Heinz, Rottenburg am Neckar,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Gleiser, Harald, Neustetten-Remmingsheim, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Lorenz, Ralf, Rottenburg-Seebronn, *XX.XX.XXXX
a)
03.07.2015
Schneider
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Friesch, Patrick, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Eggenweiler, Karl-Heinz, Rottenburg am Neckar,
*XX.XX.XXXX
a)
17.10.2017
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.