Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem Vertreter des Kassenwarts, dem Beisitzer und eventuellen weiteren, bei Bedarf zu bestellenden Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Fall 1
Satzung Blatt 6 - 9 Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 05.07.2020.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.