Handelsregister · VR 231117

Chronologischer Auszug

Freie Christliche Gemeinde Kraichgau-Stromberg e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Christliche Gemeinschaft Gochsheim e.V.

b)
Kraichtal
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein
vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Mayer, Friedrich, Kraichtal, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Bratzel, Reinhard, Kraichtal, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 30.10.2001 mit Änderung vom 16.03.2010.
a)
21.07.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
21.11.2001
2a)
Name geändert; nun:
Freie Christliche Gemeinde Kraichgau-Stromberg e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz) und § 12 (Inkraftsetzung) beschlossen.
a)
20.11.2018
Falzone

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 13-17
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), §9 (Der Vorstand), §11 (Auflösung des Vereins) und §12 (Inkraftsetzung)
beschlossen.
a)
11.02.2020
Falzone

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 40-43
4b)
Sitz verlegt; nun:
Oberderdingen
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein
vertretungsberechtigt.

Geschäftsvorgänge, die einen Kostenrahmen von
2.000,00 EUR übersteigen, bedürfen eines Beschlusses
des Vorstandes.
Bei Erwerb, Belastung, Verpachtung oder Veräußerung
von Grundstücken sowie bei Verpflichtungen und
Rechtsgeschäften, die den Betrag von 20.000,00 EUR
übersteigen, ist die vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung einzuholen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz) und § 12 (Inkraftsetzung) beschlossen.
a)
12.10.2022
Sauter

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 62-65

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.