Handelsregister · VR 332338
Chronologischer Auszug
Freie Christengemeinde Treffpunkt Freude e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freie Christengemeinde Treffpunkt Freude e.V. b) Heidelberg | a) Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende sowie der Kassenwart. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften, die im Einzelfall einen Wert von 1000,00 EUR überschreiten sowie zu Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechten betreffenden Rechtsgeschäften bedarf es eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses. b) Erster Vorsitzender: Buchholz, Anton, Elektriker, Heidelberg Zweite Vorsitzende: Buchholz, Juliana, Hausfrau, Heidelberg Kassenwartin: Groß, Marianne, Zahnarzthelferin, Neckargemünd | a) Verein Satzung vom 22.02.1997 mit Änderung vom 13.12.2009. | a) 20.02.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 18.03.1997 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Bestellt als Liquidator: Herbold, Udo, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Erster Vorsitzender: Buchholz, Anton, Elektriker, Heidelberg Nicht mehr Zweite Vorsitzende: Buchholz, Juliana, Hausfrau, Heidelberg Nicht mehr Kassenwartin: Groß, Marianne, Zahnarzthelferin, Neckargemünd | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 11.05.2015 Hartmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.